LAG Brücke Projekte-NRW
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 © LAG Brücke Projekte-NRW

Beschreibung der Landesarbeitsgemeinschaft der Brücke-Projekte in NRW.

Die einzelnen Projekte kurz beschrieben.

Finden Sie die einzelnen Standorte der Projekte. Übersichtlich angeordnet in einer Landkarte von NRW.

Der Paritätische NRW

Diakonie

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG)

der Projekte, die im Rahmen der Brücke-Finanzierung gefördert werden (LAG Brücke) ist ein Zusammenschluss von Trägervertretern der Freien Straffälligenhilfe in NRW, deren Angebote und Maßnahmen ganz oder teilweise aus „Brücke“-Projektmitteln gefördert werden.

Die Mitarbeit in der LAG Brücke Projekte-NRW ist grundsätzlich offen für Vertreter aller geförderten Brücke-Projekte in NRW unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Wohlfahrtsverband.

Die LAG Brücke Projekte-NRW ist ausdrücklich daran interessiert, dass nur Träger bzw. Trägervertreter mitarbeiten, die zu einer solidarischen und konstruktiven Zusammenarbeit gemäß der gemeinsamen Zielsetzung bereit und fähig sind.

Um eine größtmögliche Kontinuität und Effektivität in der Zusammenarbeit zu erreichen, sollte von Trägerseite mindestens ein Mitarbeiter/in bestimmt werden, der möglichst langfristig diese Vertretungsaufgabe für die Einrichtung wahrnehmen will, kann und - im Sinne der Zielsetzungen - auch wahrnehmen darf (ausreichendes Vertretungsmandat durch den Träger).
 

Ziele

Vertretung der gemeinsamen Interessen und Grundanliegen der geförderten Projekte in Öffentlichkeit und Politik (Lobbyarbeit)
Austausch und Diskussion über Angebote, Maßnahmen und qualitative Standards der Projekte (Transparenz, Qualitätsdebatte)
 

Arbeitsweise und Kompetenzen

Die LAG Brücke Projekte-NRW stellt ein Arbeitsbündnis dar und ist in keiner bestimmten übergreifenden Organisationsstruktur eingebunden. Beschlüsse und Entscheidungen, die verbindlich in die Arbeit eines Trägers oder Wohlfahrtsverbandes eingreifen, können nicht getroffen werden.

Die Zusammenarbeit erfolgt im Wesentlichen durch gegenseitigen Austausch und Beratung gemeinsamer Fragen und Anliegen. Im Rahmen der regelmäßigen Treffen können einzelne Vertretungsaufgaben an bestimmte Mitarbeiter/innen der LAG Brücke Projekte-NRW delegiert werden.

(Strategische) Absprachen und Entscheidungen im Namen der LAG Brücke Projekte-NRW können nur einvernehmlich getroffen werden (Konsensprinzip). Dazu müssen mindestens die Hälfte aller in der
LAG Brücke Projekte-NRW vertretenen Einrichtungen durch einen Mitarbeiter/in vertreten sein oder der Entscheidung nachträglich zustimmen.

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